Weltreise

Sicher stehen Sie vor einigen offenen Fragen bei der Planung Ihrer Weltreise. Bei einer Reisedauer von einigen Monaten, müssen Sie ein paar wichtige Entscheidungen fällen. Dabei geht es um das Zahlen Ihrer Rechnungen, das Ausfüllen der Steuerklärung, Postzustellung, Vollmachten und vieles mehr. Welche Auswirkungen entstehen bei einer Abmeldung in der Wohngemeinde?

Abmelder ja oder nein?

Falls Sie einen langen und dauerhaften Auslandsaufenthalt planen, so sind Sie verpflichtet sich bei Ihrer Gemeinde abzumelden. Geht es jedoch um einen kurzen Auslandsaufenthalt, so bleiben Sie in der Schweiz angemeldet. Da es leider kantonale Unterschiede gibt, sollten Sie vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde Kontakt aufnehmen.

Sie bleiben angemeldet

Dies gilt bei einem temporären Auslandsaufenthalt, bei dem Sie zwischendurch wieder in der Schweiz sind und Ihren Hauptwohnsitz nicht aufgeben. Die Entscheidung den Wohnsitz nicht zu wechseln, verpflichtet Sie Ihre Aufgaben in der Schweiz weiterhin wahr zu nehmen.
Vollmacht
Um Ihre Angelegenheiten in der Schweiz während Ihrer Abwesenheit zu regeln, benötigen Sie eine Vertrauensperson. Ihre Eltern, Geschwister oder ein guter Freund sind dafür geeignet. Der Vertrauensperson müssen Sie eine Vollmacht für die Post, Bankkonto, Steueramt, Krankenkasse und jedes weitere Sachgeschäft erteilen. Verlagen Sie von jeder Stelle das eigene Vollmacht-Formular.

Eine Generalvollmacht mit Substitutionsbefugnis für alle Geschäfte ist nicht mehr zu empfehlen, da speziell Banken diese Vollmachten immer wieder ablehnen.
Post
Falls Ihre Postadresse nicht ändert und Sie eine Vertrauensperson für Ihre Post haben, so stellt dies die beste Lösung dar. Bei dieser Variante erscheint es wichtig, dass der Briefkasten regelmässig geleert wird. Ein andere Variante für die Zeit der Abwesenheit, ist die Umleitung Ihrer Post zu einer anderen Adresse. Dieser Service ist bei der Post kostenpflichtig.
Post- oder Bankkonto
Um alle eintreffenden Rechnungen zu begleichen, wird eine Vollmacht an die Vertrauensperson auf das Konto erteilt. Zusätzlich kann diese Person mit der Post oder Bank weitere Rechtsgeschäft erledigen.
Steuern
Sie sind weiterhin verpflichtet Steuern in Ihrer Wohngemeinde zu zahlen. Je nach Monate Ihrer Abwesenheit werden bei den Steuerämtern wieder die Steuererklärungen versendet. Ihre Vertrauensperson kann die Einreichefrist verlängern oder die Steuerklärung ausfüllen.
Krankenversicherung
Bis zu einem Jahr Auslandsaufenthalt bleibt die obligatorische Krankenversicherung weiterhin bestehen. Ihre Vertrauensperson muss die Prämien jeweils pünktlich einzahlen. Klären Sie mit der Versicherung die Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt ab. Fragen Sie nach einer Reise- oder Ferienversicherung fürs Ausland und prüfen Sie die Leistungen.
Unfallversicherung
Bei einem unbezahlten Urlaub oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt Ihr Versicherungsschutz Nichtberufsunfall für maximal 30 Tage bestehen. Danach stehen Sie ohne Unfallversicherung da. Am besten passen Sie Ihre Ferien- oder Reiseversicherung bei der Krankenkasse an und schliessen den Zusatz Unfall mit ein.

Bei der SUVA können Sie eine Abredeversicherung bis längstens 6 Monate abschliessen. Diese Versicherung steht allen Personen offen, die bisher mindestens 8 Stunden in der Woche gearbeitet haben. Die Abredeversicherung müssen Sie vor Ablauf der Nachdeckungsfrist von 30 Tagen für Nichtberufsunfallversicherung abschliessen.

SUVA
AHV / IV
Erkundigen Sie sich bei der AHV / IV über den Mindestbeitrag pro Kalenderjahr. Da Sie weniger als ein Jahr Urlaub machen, haben Sie eventuell den Mindestbeitrag pro Jahr bereits einbezahlt. Falls dies nicht zutrifft, so erwirken Sie eine Nachzahlung. Die Beitragsjahre sind sehr wichtig, um im Alter nicht von einer Rentenkürzung betroffen zu sein.

AHV / IV
Gemeinde
Obwohl Sie sich nicht abmelden, teilen Sie auf der Gemeinde der Einwohnerkontrolle Ihren Auslandsurlaub mit. Geben Sie der Behörde gleichzeitig die Anschrift Ihrer Vertrauensperson an.

Militärdienst
Bei weniger als 12 Monaten Auslandsaufenthalt sind Sie nicht verpflichtet ein Urlaubsgesuch beim Kreiskommando einzureichen. Allerdings sind Sie dann von Ihren militärischen Pflichten nicht befreit. Es kann also ein Aufgebot für Ihre Dienstpflicht eintreffen.

Für eine Dienstpflicht während Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie 14 Wochen im Voraus ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen. Bei einer Schiesspflicht reichen Sie ein Gesuch um Dispensation ein.

Militärdienst
Zivilschutz
Beim Zivilschutz besteht ebenfalls bei weniger als 12 Monaten Auslandsaufenthalt keine Pflicht ein Urlaubsgesuch einzureichen. Das Aufgebot zum Zivildienst kann Ihnen in dieser Zeit zugestellt werden.

Zivilschutz

Sie melden sich ab

Sie gehen längere Zeit ins Ausland auf Reisen oder Ihr Auslandsaufenthalt ist dauerhaft und Sie heben Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz auf, dann müssen Sie sich bei der Gemeinde abmelden.
Post
Obwohl Sie sich abmelden, benötigen Sie eine neue Zustelladresse für die Post von Behörden. Überlegen Sie sich, wo Sie eine Adresse für Ihre Post angeben können. Eventuell bei den Eltern oder Geschwistern? Falls nach Ihrer Abreise weitere Briefe an die alte Adresse eintreffen, ist es sinnvoll eine Umleitung bei der Post zu bestellen. Ein Umleitung der Post ist in jedem Fall kostenpflichtig.
Post- und Bankkonto
Nicht in jedem Fall dürfen Sie Ihr Post- oder Bankkonto in der Schweiz weiterhin behalten. Dies hängt generell vom neuen Wohnsitz und der entsprechenden Bank ab. Fragen Sie deshalb frühzeitig Ihren Kundenberater nach den Bedingungen als Auslandschweizer an.
Online Konto
Nutzen Sie das Online Banking um Rechnungen in der Schweiz weiterhin zu bezahlen. Erstellen Sie wenn möglich einen Dauerauftrag für wiederkehrende Zahlungen. Prüfen Sie vor Ihrer Abreise, ob die Rechnungssteller wie zum Beispiel Ihre Versicherung, auf der Liste der E-Rechnungssteller aufgeführt ist. Mit wenigen Klicks können Sie diese Unternehmen als E-Rechnungssteller akzeptieren. Sie erhalten danach Ihre Rechnungen nur noch digital im E-Banking Account. Mit der Bestätigung einer E-Rechnung wird die Zahlung direkt ausgeführt. Auf Reisen sollten Sie etwa alle 20 Tage im E-Banking Konto mal rein schauen und die offene Rechnungen durchsehen.
Steuern
Bei einer Abmeldung auf der Wohngemeinde werden die offenen Steuerrechnungen zur Zahlung fällig. Nach der Abmeldung sind Sie in der Schweiz nicht mehr Steuerpflichtig, ausser Sie besitzen eine Immobilie oder Geschäftseinnahmen.
Krankenversicherung
Durch die Abmeldung auf der Gemeinde entfällt die obligatorische Krankenversicherung. Es ist jedoch ratsam eine freiwillige Ferien- oder Reiseversicherung abzuschliessen. Eine neue Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen dringen abzuschliessen. Leider bieten nicht alle Kassen in der Schweiz eine Versicherung für einen Auslandsaufenthalt von mehr als 1 Jahr an. Kontaktieren Sie auch Krankenversicherungen im nahen Ausland.
Unfallversicherung
Schliessen Sie eine neue Reise- oder Ferienversicherung ab, so achten Sie unbedingt auf den Zusatz Unfall. Sie benötigen bei Auslandsreisen eine Unfallversicherung. Bestimmte Länder sind bei einem Arzt- oder Spitalbesuch von unversicherten Personen sehr abweisend.
AHV / IV
Der AHV / IV sind Sie mit der Abmeldung nicht mehr obligatorisch unterstellt. Damit bei den Beitragsjahren keine Lücken entstehen, besteht die Möglichkeit einer Nachzahlung des Mindestbeitrages. Die Nachzahlung kann während maximal 5 Jahren erfolgen. Zahlen Sie den Mindestbeitrag auf jeden Fall ein.

AHV / IV
Gemeinde
Bei der Abmeldung in Ihrer Wohngemeinde müssen Sie die Steuerrechnungen begleichen. Danach erhalten Sie Abmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung benötigen Sie für zum Beispiel für den Abschluss einer Versicherung oder die Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland.
Militärdienst
Reichen Sie ein Urlaubsgesuch beim Kreiskommando ein. Das Gesuch sollten Sie 2 Monate im Voraus einsenden, da die Bestätigung dauern kann. Es sollten die militärischen Pflichten erfüllt sein, keine offenen Strafen, Bussen oder Wehrpflichtersatzabgabe. Mit der Erteilung der Bewilligung werden Sie von sämtlichen Pflichten entbunden und dürfen Ihre Waffen und Uniformen im Zeughaus abgeben.

Militärdienst
Zivilschutz
Bei der Regionalstelle des Zivilschutzes ein Urlaubsgesuch einreichen. Das schriftliche Gesuch mit Dienstbüchlein einsenden. Der Wehrpflichtersatz muss bezahlt werden um die Bewilligung zu erhalten. Die Ausrüstung müssen Sie beim Zivilschutz vor der Abreise abgeben.

Zivildienst